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Indien
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Visumbestimmungen für Begleitervisum
BUNDESLAND (WOHNORT)
Dieses Visum wird für Ehepartner oder Kinder von Personen ausgestellt, die im Besitz eines Arbeitsvisums für Indien sind (Employment Visa).
EINREICHUNGSMÖGLICHKEIT
- Konsulat München (nur Antragsteller mit Wohnsitz Baden-Württemberg oder Bayern)
GÜLTIGKEIT & AUFENTHALTSDAUER
- in Abhängigkeit des Arbeitsvisums des Ehepartners/ Elternteils
- höchstens 2 Jahre
- gültig ab Ausstellung
- Bei einer Gültigkeit von über einem Jahr ist eventuell die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich, wir kontaktieren Sie diesbezüglich.
- Wenn das Arbeitsvisum für mehr als 6 Monate ausgestellt wird, ist eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Indien Pflicht!
Bearbeitung im Konsulat
Bitte beachten Sie: Untenstehende Information bezieht sich ausschließlich auf die Bearbeitungsdauer im Konsulat. Die Gesamtbearbeitungsdauer ergibt sich aus dieser und dem von Ihnen gewählten visumPOINT-Service (Standard, Express, Exklusiv)- 3-14 Tage*
- bei einer Visumgültigkeit von über einem Jahr kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.*
BESONDERHEITEN
- Bitte wählen Sie im Antrag die richtige Mission aus
(siehe Einreichungsmöglichkeit)
Erforderliche Dokumente
- Visumantrag
- Scan/ Kopie Reisepass
- Datenseite
- Original Reisepass
- bei Einreise:
- mind. noch 12 Monate gültig
- 2 gegenüberliegende freie Seiten
- falls visumPOINT für Sie den Visumantrag erstellt:
- Übermitteln Sie bitte bereits bei der Auftragserteilung einen Scan der Datenseite Ihres Reisepasses
- bei Einreise:
- Falls zutreffend: Kopie vorheriger Visa
- 2 biometrische Passbilder
- weißer Hintergrund
- 5x5 cm
- siehe Hinweise "Bestimmungen zum Passfoto"
- falls visumPOINT für Sie den Visumantrag erstellt: Übermitteln Sie bitte bereits bei Antragstellung einen Scan des Passfotos
Kein aktuelles Foto zur Hand? Senden Sie uns einfach ein Foto von sich (ab Schulterhöhe, vor weißem Hintergrund, JPEG-Format) an visa@visumpoint.com und wir bearbeiten es nach Vorgabe. Die entsprechende Servicegebühr ist im Preisrechner unter „Zusatzservice“ zu finden.
- Scan/ Kopie Reisepass und Arbeitsvisum
- der Person, die im Besitz des Arbeitsvisums ist
- Scan/ Kopie Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Personalausweis: gut lesbare Kopie der Vorder- und Rückseite
- Meldebescheinigung: aktuell, nicht älter als 6 Monate
- Scan/ Kopie Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde
- des Kindes bzw. des Ehepartners der Person, die im Besitz des Arbeitsvisums ist
Allgemeine Dokumente
Bestimmungen zum Passfoto
Preisliste für alle Nationalitäten
DOWNLOAD
ANTRAG
ANTRAG
Bitte die pdf-Datei erst auf dem PC abspeichern und dann mit einer geeigneten Software (z.B. Adobe Reader) öffnen.
Preisrechner
Der Preisrechner befindet sich momentan in Überarbeitung. An dieser Stelle finden Sie daher diejenigen Gebühren, die das Konsulat für
die Ausstellung des Visums berechnet (=Konsulargebühren). Hinzu kommen unsere Servicegebühren sowie ggf. Versandgebühren. Eine vollständige Übersicht über diese können Sie hier herunterladen. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne unter 030 420 258 80.
Bitte wählen Sie Ihren gewünschten Service
Preis netto
Preis brutto
Begleitervisum 6 Monate
103,00 Euro
103,00 Euro
Begleitervisum 1 Jahr
170,00 Euro
170,00 Euro
Begleitervisum über 1 Jahr
253,00 Euro
253,00 Euro
Gesamtpreis Euro