Visumbestimmungen für Arbeitsvisum mit Arbeitsvertrag
BUNDESLAND (WOHNORT)
Das Arbeitsvisum (auch Employment-Visum genannt) wird ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in Indien. Employment-Visa erhalten: Monteure, Techniker, Consultants, und Antragsteller, die dauerhaft von Ihren Unternehmen nach Indien entsandt werden, um in gehobenen Positionen oder als Spezialisten zur Durchführung eines Projektes im Auftrag des Unternehmens bei einem indischen Arbeitgeber tätig zu sein. Dieses Visum berechtigt zu obigen Arbeitseinsätzen im Zielland mit Bezahlung aus dem Zielland. Sollten Sie Ihre Bezahlung von deutscher Seite erhalten wählen Sie bitte eine andere Visakategorie oder kontaktieren Sie uns unter 030 4202 5880.
EINREICHUNGSMÖGLICHKEIT
Konsulat München (nur Antragstellermit Wohnsitz Baden-Württemberg oder Bayern)
GÜLTIGKEIT & AUFENTHALTSDAUER
in Abhängigkeit der Einladung / des Auftrages
höchstens 1 Jahr, Verlängerung vor Ort möglich
gültig ab Ausstellung
ACHTUNG WICHTIG:
Wenn das Arbeitsvisum für mehr als 6 Monate ausgestellt wird, ist eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft in Indien Pflicht!
Bearbeitung im Konsulat
Bitte beachten Sie: Unten stehende Information bezieht sich ausschließlich auf die Bearbeitungsdauer im Konsulat. Die Gesamtbearbeitungsdauer ergibt sich aus dieser und dem von Ihnen gewählten visumPOINT-Service (Standard, Express, Exklusiv)
5-8 Tage*
bei einer Visumsgültigkeit von über einem Jahr kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.*
*Die Bearbeitungszeit kann je nach Nationalität variieren.
BESONDERHEITEN
Bitte wählen Sie im Antrag die richtige Mission aus (siehe Einreichungsmöglichkeit)
Preisrechner
Der Preisrechner befindet sich momentan in Überarbeitung. An dieser Stelle finden Sie daher diejenigen Gebühren, die das Konsulat für
die Ausstellung des Visums berechnet (=Konsulargebühren). Hinzu kommen unsere Servicegebühren sowie ggf. Versandgebühren. Eine vollständige Übersicht über diese können Sie hier herunterladen. Weitere Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne unter 030 420 258 80.
Konsulargebühren
Diese Gebühren liegen im Ermessen der Botschaft und können je nach Nationalität variieren.